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Befreiung vom Sprachtest für Studienbewerber*innen

Hier erfahren Sie, mit welchen Nachweisen und auf welchem Weg Sie vom Sprachtest befreit werden können.

Gefordertes Niveau

Betrifft die folgenden Studienangebote:
Englische Philologie (Kernfach / 60 LP / 30 LP)
Grundschulpädagogik mit Wahlpflichtstudienfach Englisch
Angewandte Nordamerikastudien (Kernfach im Kombi-Bachelor)
Nordamerikastudien (60 LP im Kombi-Bachelor) (Mono-Bachelor: siehe Englisch C1)

Nachweise zur Befreiung

Abschlüsse Hochschule / Schule (Gültigkeit: unbefristet)
1 Hochschulabschluss mit Englisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
  • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Englisch auf dem Diploma Supplement oder
  • eine Bescheinigung der Hochschule
2

Hochschulzugangsberechtigung in Englisch (Schulabschlusszeugnis)

3

Deutsches Abitur: Schriftliche Abiturprüfung mit mind. 11 Punkten (erhöhtes Anforderungsniveau). Ein Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau B2 GER oder höher reicht nicht für eine Befreiung.

Sprachzertifikate (Gültigkeit: 3 Jahre)
4
  • IELTS (Academic) (auch online): insgesamt mind. 6.0, im Schreiben mind. 6.0

  • TOEFL Internet-based Test (iBT) oder TOEFL iBT Special Home Edition:
    insgesamt mind. 90, im Schreiben mind. 20

  • Cambridge Qualifications: B2 First (früher FCE), C1 Advanced (früher CAE), C2 Proficiency (früher CPE):
    insgesamt mind. 173, im Schreiben mind. 173

  • UNIcert® III

  • PTE Academic (auch online): insgesamt mind. 67, im Schreiben mind. 67

Wege zur Befreiung

  • für Nr. 1 (Hochschulabschluss):
    Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungenglisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de

    Zeitraum zum Sommersemester 2023: 01.12.2022 - 06.03.2023

  • für Nr. 2 + 4:
    Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

  • für Nr. 3:
    Für die Befreiung aufgrund der Abiturprüfung wählen Sie "Ja" bei der entsprechenden Frage im Bewerbungsantrag und reichen den Nachweis bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

Betrifft das folgende Studienangebot:
Nordamerikastudien (Mono-Bachelor)

Nachweise zur Befreiung

Abschlüsse Hochschule / Schule (Gültigkeit: unbefristet)
1 Hochschulabschluss mit Englisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
  • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Englisch auf dem Diploma Supplement oder
  • eine Bescheinigung der Hochschule
2

Hochschulzugangsberechtigung in Englisch (Schulabschlusszeugnis)

3

Deutsches Abitur: Schriftliche Abiturprüfung mit mind. 12 Punkten (erhöhtes Anforderungsniveau). Ein Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau C1 GER oder höher reicht nicht für eine Befreiung.

Sprachzertifikate (Gültigkeit: 3 Jahre)
4
  • IELTS (Academic) (auch online): insgesamt mind. 7.0

  • TOEFL Internet-based Test (iBT) oder TOEFL iBT Special Home Edition:
    insgesamt mind. 100, im Schreiben mind. 25

  • Cambridge Qualifications: B2 First (früher FCE), C1 Advanced (früher CAE), C2 Proficiency (früher CPE):
    insgesamt mind. 180, im Schreiben mind. 180

  • UNIcert® III

  • PTE Academic (auch online): insgesamt mind. 76, im Schreiben mind. 76

Wege zur Befreiung

  • für Nr. 1 (Hochschulabschluss):
    Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungenglisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de

    Zeitraum zum Sommersemester 2023: 01.12.2022 - 06.03.2023

  • für Nr. 2 + 4:
    Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

  • für Nr. 3:
    Für die Befreiung aufgrund der Abiturprüfung wählen Sie "Ja" bei der entsprechenden Frage im Bewerbungsantrag und reichen den Nachweis bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

Betrifft die folgenden Studienangebote:
Französische Philologie (Kernfach / 60 LP & 30 LP mit Vorkenntnissen)
Grundschulpädagogik mit Wahlpflichtstudienfach Französisch

Wenn Sie durch eine der unten stehenden Qualifikationen vom Sprachtest befreit werden können, melden Sie sich für das Aufbaumodul 1 an.

Nachweise zur Befreiung

Nachweise Hochschule / Schule (Gültigkeit: unbefristet)
1 Hochschulabschluss mit Französisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
  • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Französisch auf dem Diploma Supplement oder
  • eine Bescheinigung der Hochschule
2

Hochschulzugangsberechtigung in Französisch (Französisches Baccalauréat oder AbiBac)

3

Deutsches Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau B1 GER oder höher (B1/B2 und höher, aber nicht A2/B1)

4 Nachweis einer deutschen Hochschule:
  • Propädeutikum abgeschlossen mit Niveau B1 GER
  • Leistungsnachweis über das Niveau B1 GER oder höher
Sprachzertifikate (Gültigkeit: 3 Jahre)
5
  • DELF "Tout public": B1 (mind. 80/100 Punkten) oder B2
  • DALF "Tout public": C1 oder C2
  • TCF (mind. 400 Punkte) oder TEF (B2)
Studienzeiten ohne Abschluss (Gültigkeit: 3 Jahre)
6 Studium an einer französischsprachigen Universität (mind. 1 Jahr)

Wege zur Befreiung

  • für Nr. 1 - 4:
    Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

  • für Nr. 5 + 6:
    Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungfranzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de

    Zeitraum zum Sommersemester 2023: 01.12.2022 - 06.03.2023

Links zum Thema

Betrifft die folgenden Studienangebote:
Frankreichstudien (Mono-Bachelor)
Deutsch-Französische Literatur- und Kulturstudien (Mono-Bachelor)

Nachweise zur Befreiung

Abschlüsse Hochschule / Schule (Gültigkeit: unbefristet)
1 Hochschulabschluss mit Französisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
  • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Französisch auf dem Diploma Supplement oder
  • eine Bescheinigung der Hochschule
2

Hochschulzugangsberechtigung in Französisch (Französisches Baccalauréat oder AbiBac)

3

Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in Französischer Philologie mit nachgewiesenem Qualifikationsziel in der französischen Sprache auf mind. Niveau B2 GER

Sprachzertifikat (Gültigkeit: 3 Jahre)
4 DALF "Tout public": C1 (mit Ergebnis der getesteten Fertigkeiten jeweils mind. 50%) oder C2

Wege zur Befreiung

  • für Nr. 1 - 3:
    Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

  • für Nr. 4:
    Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungfranzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de

    Zeitraum zum Sommersemester 2023: 01.12.2022 - 06.03.2023

Betrifft die folgenden Studienangebote:
Italienische Philologie (Kernfach / 60 LP & 30 LP mit Vorkenntnissen)
Italienstudien (Mono-Bachelor)

Wichtig: Auch wenn Sie durch eine der unten stehenden Qualifikationen vom Sprachtest befreit werden können, wird ausdrücklich empfohlen, dass Sie Ihr Sprachniveau im Rahmen einer Einstufung prüfen lassen, um Sie zu Semesterbeginn dem richtigen Kursniveau zuordnen und Ihnen damit einen reibungslosen Studienstart gewährleisten zu können.

Nachweise zur Befreiung

Nachweise Hochschule / Schule (Gültigkeit: unbefristet)
1 Hochschulabschluss mit Italienisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
  • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Italienisch auf dem Diploma Supplement oder
  • eine Bescheinigung der Hochschule
2

Hochschulzugangsberechtigung in Italienisch (Maturità italiana)

3

Deutsches Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau B1 GER oder höher (B1/B2 und höher, aber nicht A2/B1)

4 Nachweis einer deutschen Hochschule:
  • Propädeutikum abgeschlossen mit Niveau B1 GER
  • Leistungsnachweis über das Niveau B1 GER oder höher
Sprachzertifikate (Gültigkeit: 3 Jahre)
5
  • CILS 1
  • CELI 2
  • PLIDA (B1 oder höher)
  • Esame di bilinguismo della Provincia di Bolzano livello B

Wege zur Befreiung

  • für Nr. 1 - 4:
    Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

  • für Nr. 5:
    Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungitalienisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de

    Zeitraum zum Sommersemester 2023: 01.12.2022 - 06.03.2023

Links zum Thema

Betrifft die folgenden Studienangebote:
Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik (Kernfach / 60 LP & 30 LP mit Vorkenntnissen)

Wichtig: Auch wenn Sie durch eine der unten stehenden Qualifikationen vom Sprachtest befreit werden können, wird ausdrücklich empfohlen, dass Sie Ihr Sprachniveau im Rahmen einer Einstufung prüfen lassen, um Sie zu Semesterbeginn dem richtigen Kursniveau zuordnen und Ihnen damit einen reibungslosen Studienstart gewährleisten zu können.

Nachweise zur Befreiung

Nachweise Hochschule / Schule (Gültigkeit: unbefristet)
1 Hochschulabschluss mit Spanisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
  • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Spanisch auf dem Diploma Supplement oder
  • eine Bescheinigung der Hochschule
> weitere Informationen
2

Hochschulzugangsberechtigung in Spanisch (Hochschulreife auf Spanisch)

> weitere Informationen
3

Deutsches Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau B1 GER oder höher (B1/B2 und höher, aber nicht A2/B1)

> weitere Informationen
4 Nachweis einer deutschen Hochschule:
  • Propädeutikum abgeschlossen mit Niveau B1 GER
  • Leistungsnachweis über das Niveau B1 GER oder höher (> weitere Informationen)
Sprachzertifikate (Gültigkeit: 2 Jahre)
5
  • CELU (Intermedio oder Avanzado)
  • DELE (B1 oder höher)
  • SIELE (B1 oder höher)
> weitere Informationen

Wege zur Befreiung

  • für Nr. 1 - 4:
    Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

  • für Nr. 5:
    Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungspanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de

    Zeitraum zum Sommersemester 2023: 01.12.2022 - 06.03.2023

Links zum Thema