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Spanisch: Ich habe das Abitur/die Hochschulreife in spanischer Sprache erworben oder besitze ein abgeschlossenes Studium mit Spanisch als erste Unterrichtssprache. Was soll ich tun?

  1. Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.
  2. Kontaktieren Sie ca. zwei Monate nach Vorlesungsbeginn die Koordination des Bereichs Spanisch, um Ihre Kenntnisse anerkennen zu lassen. Folgende Daten und Dokumente müssen Sie dafür einreichen:
      • Vorname und Nachname

      • Studiengang, in dem Sie immatrikuliert sind

      • Matrikelnummer

      • Abitur/Hochschulreife oder abgeschlossenes Studium mit Spanisch als erste Unterrichtssprache in der Original-Sprache (Scan des Zeugnisses auf Spanisch, keine Übersetzung!)