Springe direkt zu Inhalt

Spanisch: Ich habe das Niveau B1 GER oder höher im Abiturzeugnis ausgewiesen oder besitze einen Leistungsnachweis einer deutschen Hochschule über das Niveau B1 GER oder höher. Was soll ich tun?

  1. Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein (nicht beim Sprachenzentrum).
  2. Wenn Sie denken, dass Ihr Niveau höher als B1 ist, sollten Sie den Spanisch-Sprachtest für Studienbewerber*innen zur Einstufung in das passende Kursniveau absolvieren.
  3. Wenn Sie eine Bescheinigung über das Niveau B1 bei der Studierendenverwaltung eingereicht und nicht am Sprachtest teilgenommen haben, melden Sie sich für das Aufbaumodul 1 an.