Springe direkt zu Inhalt

Spanisch B1 GER

Betrifft die folgenden Studienangebote:
Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik (Kernfach / 60 LP & 30 LP mit Vorkenntnissen)

Wichtig: Auch wenn Sie durch eine der unten stehenden Qualifikationen vom Sprachtest befreit werden können, wird ausdrücklich empfohlen, dass Sie Ihr Sprachniveau im Rahmen einer Einstufung prüfen lassen, um Sie zu Semesterbeginn dem richtigen Kursniveau zuordnen und Ihnen damit einen reibungslosen Studienstart gewährleisten zu können.

Nachweise zur Befreiung

Nachweise Hochschule / Schule (Gültigkeit: unbefristet)
1 Hochschulabschluss mit Spanisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
  • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Spanisch auf dem Diploma Supplement oder
  • eine Bescheinigung der Hochschule
> weitere Informationen
2

Hochschulzugangsberechtigung in Spanisch (Hochschulreife auf Spanisch)

> weitere Informationen
3

Deutsches Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau B1 GER oder höher (B1/B2 und höher, aber nicht A2/B1)

> weitere Informationen
4 Nachweis einer deutschen Hochschule:
  • Propädeutikum abgeschlossen mit Niveau B1 GER
  • Leistungsnachweis über das Niveau B1 GER oder höher (> weitere Informationen)
Sprachzertifikate (Gültigkeit: 2 Jahre)
5
  • CELU (Intermedio oder Avanzado)
  • DELE (B1 oder höher)
  • SIELE (B1 oder höher)
> weitere Informationen

Wege zur Befreiung

  • für Nr. 1 - 4:
    Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

  • für Nr. 5:
    Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungspanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de

    Zeitraum zum Sommersemester 2023: 01.12.2022 - 06.03.2023