Portugiesisch B1 GER
Betrifft die folgenden Studienangebote:
Portugiesisch-Brasilianische Studien (60 LP / 30 LP mit Vorkenntnissen)
Nachweise zur Befreiung
1 |
Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur, österreichische Matura, schweizerisches Matur), die Portugiesischkenntnisse auf dem Niveau B1 GER oder höher ausweist (aber nicht A2/B1) |
2 |
Hochschulzugangsberechtigung, die an einer portugiesischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde |
3 |
Abschluss an einer portugiesischsprachigen Universität bzw. Hochschule mit Portugiesisch als erster Unterrichtssprache (Angabe im Diploma Supplement oder Bescheinigung der Hochschule) |
4 | Zertifizierung/Nachweise anderer Hochschulen über das Sprachniveau B1 oder höher (Zeugnisse, Modulbescheinigungen, Leistungsnachweise bei vorangegangenem Studium) |
5 | Studium auf Portugiesisch (mind. 2 Jahre) |
6 | Sprachzertifikate:
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Einreichen des Sprachnachweises
Wenn Sie einen dieser Nachweise haben, geben Sie das während des Bewerbungsprozesses im Bewerbungsportal der FU Berlin an. Sie müssen Ihren Nachweis dann entweder zum Zeitpunkt der Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung einreichen oder direkt im Portal zur Überprüfung hochladen.