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Französisch B2 GER

Betrifft die folgenden Studienangebote:
Frankreichstudien (Mono-Bachelor)
Deutsch-Französische Literatur- und Kulturstudien (Mono-Bachelor)

Nachweise zur Befreiung

Abschlüsse Hochschule / Schule (Gültigkeit: unbefristet)
1 Hochschulabschluss mit Französisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
  • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Französisch auf dem Diploma Supplement oder
  • eine Bescheinigung der Hochschule
2

Hochschulzugangsberechtigung in Französisch (Französisches Baccalauréat oder AbiBac)

3

Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in Französischer Philologie mit nachgewiesenem Qualifikationsziel in der französischen Sprache auf mind. Niveau B2 GER

Sprachzertifikat (Gültigkeit: 3 Jahre)
4 DALF "Tout public": C1 (mit Ergebnis der getesteten Fertigkeiten jeweils mind. 50%) oder C2

Wege zur Befreiung

  • für Nr. 1 - 3:
    Reichen Sie den Nachweis nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung ein.

  • für Nr. 4:
    Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungfranzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de

    Zeitraum zum Sommersemester 2023: 01.12.2022 - 06.03.2023