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Sprachzeugnis

Für wen werden Sprachzeugnisse ausgestellt?

Sprachzeugnisse werden nur für Studienzwecke im Ausland (outgoing) und nur für Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité ausgestellt.

In welchem Fall muss ich nicht an einer Prüfung teilnehmen, um ein Sprachzeugnis zu erhalten?

  • Wenn Sie bisher eines der folgenden Englischmodule an der ZE Sprachenzentrum erfolgreich absolviert haben bzw. aktuell besuchen: Upper Intermediate English for Academic Professions; Advanced English for Academic Professions; Oral Skills and Writing Skills. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte (mit DAAD-/Erasmus-/Promos-Outgoing-Formular) direkt an den/die Kursleiter*in Ihres Moduls während der auf unserer Webseite bekanntgegebenen Sprechstunden. Sollte der/die Kursleiter*in keine Sprechstunde anbieten, wenden Sie sich bitte (mit DAAD-/Erasmus-/Promos-Outgoing-Formular und Modulbescheinigung) an die Bereichskoordination für Englisch in der relevanten Sprechstunde.


Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden durch das Sekretariat vergeben. Um ein Terminangebot zu erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch innerhalb der Sprechzeiten und mit Angabe Ihrer spätesten Abgabe- bzw. Nachreichfrist für das Sprachzeugnis an das Sekretariat des Sprachenzentrums.

Für wen werden Sprachzeugnisse (nicht) ausgestellt?

  • Sprachzeugnisse werden nur für Studienzwecke im Ausland (outgoing) und nur für Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité ausgestellt, die bisher keinen Französischkurs an der ZE Sprachenzentrum besucht haben bzw. aktuell besuchen.
  • Studierende, die bereits ein Sprachmodul am Sprachenzentrum der FU belegt und erfolgreich abgeschlossen haben, können sich eigenständig eine Bescheinigung mit Angabe zu Qualifikationsziel aus Campus Management ausdrucken.
  • Studierende, die noch kein Sprachmodul am Sprachenzentrum der FU abgeschlossen haben, einen Sprachkurs aber im laufenden Semester belegen, können sich von der Sprachbereichskoordination einen Nachweis erstellen lassen. Bitte die Anfrage an Sprachzeugnis-Franzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de mit dem Betreff « Nachweis » und der Angabe des Kurses (Kursnummer und Dozent/Dozentin) schicken.
  • Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité, die ein Studium an ausländischen Hochschulen planen und bisher keinen Französischkurs an der ZE Sprachenzentrum besucht haben bzw. aktuell besuchen, können eine Prüfung ablegen (Informationen dazu siehe unten). Achtung: Es werden keine individuellen Termine vereinbart. Planen Sie bitte daher rechtzeitig Ihre Teilnahme an der Prüfung.

Prüfungstermine und Anmeldung (für OSI, Erasmus+, DAAD etc.)

Im Wintersemester wird ein Prüfungstermin im Januar angeboten. Das genaue Datum sowie der Raum erscheinen Mitte November auf dieser Webseite.

Im Sommersemester wird ein Prüfungstermin Anfang Mai angeboten. Das genaue Datum sowie der Raum erscheinen Mitte April auf dieser Webseite.

"Nächster Prüfungstermin ("Test outgoing") im Mai 2024: 

Um sich anzumelden, senden Sie bitte so früh wie möglich und bis zum 2. Mai 2024 folgendes  Formular ausgefüllt (ausgefüllt, aber ohne Unterschrift und bitte nicht gescannt!) an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse: Testoutgoing-Franzoesisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de. Geben Sie dabei unbedingt in der Betreffzeile Ihrer E-Mail „Anmeldung-Testoutgoing“ sowie Ihren Vor- und Nachnamen an. Eine Anmeldungsbestätigung erhalten Sie erst ab dem 3. Mai. Wenn Sie doch nicht zum Test teilnehmen möchten oder können, melden Sie sich bitte wieder ab.


Der schriftliche Teil findet am Montag, den 6. Mai 2024 von 10 bis 12 Uhr im Raum KL 24/105 statt. Kommen Sie bitte pünktlich zum Test !  

Der mündliche Teil findet am selben Tag statt, am 6. Mai 2024 zwischen 12 und 15 Uhr. Über den Raum werden Sie am Ende des schriftlichen Teils informiert.

Zur Erinnerung: An dieser Prüfung dürfen nur Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité teilnehmen, die ein Studium an ausländischen Hochschulen planen und bisher keinen Französischkurs an der ZE Sprachenzentrum besucht haben bzw. aktuell besuchen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfungen können Sie das Angebot unseres Selbstlernzentrums nutzen, welches unter anderem viele Materialien und Ressourcen zum selbstständigen Lernen bereitstellt.

Zur Info:
La partie écrite de l'examen (schriftlicher Teil) dure environ 90 minutes et se compose de trois sous-parties: compréhension orale, compréhension écrite et expression écrite. L'entretien oral (mündlicher Teil) dure une quinzaine de minutes et porte essentiellement sur votre projet de séjour en France, sur vos études et sur votre apprentissage du français. Nous vous conseillons de vous préparer à cet examen en utilisant les nombreuses ressources de notre centre d’auto-apprentissage, qui se trouve dans la Silberlaube, KL 26/225 (voir les horaires d’ouverture sur Selbstlernzentrum).

Für wen werden Sprachzeugnisse ausgestellt?

Sprachzeugnisse werden nur für Studienzwecke im Ausland (outgoing) und nur für Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité ausgestellt.

In welchen Fällen muss ich nicht an einer Prüfung teilnehmen, um ein Sprachzeugnis zu erhalten?

In den folgenden beiden Fällen ist keine Teilnahme nötig.

1. Fall: Sie haben ein Sprachpraxismodul Spanisch am Sprachenzentrum der FU Berlin absolviert. Bitte lesen Sie in dieser FAQ, wie Sie eine Bescheinigung erhalten.

2. Fall: Sie absolvieren gerade ein Sprachpraxismodul Spanisch am Sprachenzentrum.

3. Fall: Sie besitzen einen der folgenden Sprachnachweise*:

    • Abiturzeugnis (mit ausgewiesenem GER-Niveau)
    • Leistungsnachweis einer deutschen Hochschule
    • DELE
    • CELU
    • SIELE
    • Hochschulzugangsberechtigung in Spanisch (Hochschulreife auf Spanisch)
    • Hochschulabschluss mit Spanisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
      • die Bezeichnung der Unterrichtssprache Spanisch auf dem Diploma Supplement oder
      • eine Bescheinigung der Hochschule
  • Beantragungszeitraum: Frühestens 15 Werktage vor und spätestens bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen untenstehenden Prüfungstermins
  • So beantragen Sie den Sprachnachweis: Senden Sie eine Kopie Ihres Sprachnachweises sowie folgende Daten an SprachzeugnisSpanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de:
    • Name, Vorname
    • Fachrichtung/Studiengang
    • Für welches Land Sie einen Studienaufenthalt planen
    • Wie lange Sie in Spanisch unterrichtet wurden
  • So alt darf der eingereichte Nachweis sein:
    • 3 Jahre: Abiturzeugnis, Leistungsnachweis einer deutschen Hochschule, DELE, SIELE, CELU
    • Unbefristet: Hochschulreife auf Spanisch und Hochschulabschluss mit Spanisch als erste Unterrichtssprache
    *Diese Sprachnachweise können für die Ausstellung berücksichtigt werden, müssen es jedoch nicht. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Beachten Sie bitte die Fristen zur Einreichung der Dokumente. Außerhalb der Frist findet keine Überprüfung statt!

Prüfungstermine und Anmeldung

Wichtig: Es werden keine individuellen Termine vereinbart. Planen Sie daher bitte rechtzeitig Ihre Teilnahme an der Prüfung.

Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und dauert in der Regel zwei Stunden. Bitte planen Sie dennoch Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr ein. Es wird gebeten, pünktlich zu erscheinen!

Um sich anzumelden, senden Sie bitte dieses Formular (das Formular kann auch digital unterschrieben werden) ausgefüllt und mit Angabe des Prüfungstermins an folgende E-Mail-Adresse: SprachzeugnisSpanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de


Termin: 
Dienstag, 07.11.2023
Anmeldeschluss
: 31.10.2023 
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 14.11.2023


Termin: Dienstag, 23.01.2024
Anmeldeschluss: 16.01.2024
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 30.01.2024


Termin: Dienstag, 07.05.2024
Anmeldeschluss: 30.04.2024
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 14.05.2024


Sie sollen am Prüfungstag eins der folgenden Dokumente mit Ihren Daten ausgefüllt mitbringen:


Die Prüfung

Es werden alle Niveaus des GER überprüft.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

a. Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil ist wie folgt aufgebaut:

Niveau Prüfungsteile Gesamte verfügbare Zeit
A1

1. Leseverständnis

Nach dem Lesen bearbeiten Sie Aufgaben zum Inhalt des Textes.

2. Schriftlicher Ausdruck (ca. 200 Wörter)

Sie verfassen nach bestimmten Angaben einen schriftlichen Text.
60 Minuten
A2

1. Leseverständnis

Nach dem Lesen bearbeiten Sie Aufgaben zum Inhalt des Textes.

2. Schriftlicher Ausdruck (insgesamt ca. 350 Wörter)

Sie verfassen nach bestimmten Angaben zwei schriftliche Texte.
90 Minuten
Nivel Partes de la prueba Tiempo total a disposición
B1 o superior

1. Comprensión lectora

Después de la lectura de un texto se deben responder preguntas sobre este.

2. Expresión escrita (Aprox. 400 palabras)

Se debe escribir un texto expositivo-argumentativo sobre uno de dos temas propuestos.
90 Minuten

b. Mündlicher Teil

Der mündliche Teil ist wie folgt aufgebaut:

Niveau Prüfungsteile Gesamte verfügbare Zeit
Alle Individuelles Gespräch mit einer prüfenden Person in spanischer Sprache. 10 - 15 Minuten

Für die Ausstellung eines Sprachzeugnisses für

Arabisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch und Türkisch

führen die Lehrkräfte des Sprachenzentrums die entsprechenden Prüfungen in ihren Sprechstunden durch. Hierfür kommen alle in der Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegebenen Sprechstunden in Frage, wenn Sie sich mit der entsprechenden Lehrkraft vorher dazu telefonisch oder per E-Mail verabredet haben.

Der DAAD und andere Institutionen verlangen bei der Bewerbung für ein Studium an ausländischen Hochschulen ein Sprachzeugnis. Hierfür führen Lehrkräfte der ZE Sprachenzentrum entsprechende Prüfungen durch, sofern notwendig. (In der Regel werden seitens der Institutionen auch "kommerzielle" Sprachnachweise akzeptiert, wie der IELTS, DALF, etc. Wenn Sie einen solchen Nachweis auf benötigter Niveaustufe besitzen, der nicht älter als zwei Jahre ist, benötigen Sie in der Regel auch kein weiteres Sprachzeugnis von der ZE Sprachenzentrum. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Institution, bei der Sie Ihre Bewerbung einreichen.)

Der Zeugnisvordruck der jeweiligen Institution ist zur Prüfung mitzubringen.

Bei Institutionen, die keinen Vordruck verwenden, werden ersatzweise genaue Angaben über Art und Umfang der geforderten Kenntnisse benötigt.

Sprachzeugnisse werden nur für Studierende der Freien Universität und nur für Studienzwecke im Ausland (outgoing) ausgestellt.

Zur Vorbereitung auf die Prüfungen können Sie das Angebot des Selbstlernzentrums nutzen, welches unter anderem viele Materialien und Ressourcen zum selbstständigen Lernen bereitstellt.