Sprachzeugnis Spanisch zur Bewerbung für ein Studium an ausländischen Hochschulen
Für wen werden Sprachzeugnisse ausgestellt?
Sprachzeugnisse werden nur ausgestellt:
- für Studienzwecke im Ausland (outgoing) und
- für Studierende der Freien Universität Berlin und der Charité
Für wen werden Sprachzeugnisse nicht ausgestellt?
Sprachzeugnisse werden nicht ausgestellt:
- für Studierende, die bereits ein Sprachmodul am Sprachenzentrum der FU belegt und erfolgreich abgeschlossen haben.
- für Studierende, die noch kein Sprachmodul am Sprachenzentrum der FU abgeschlossen haben, einen Sprachkurs aber im laufenden Semester belegen.
- als Sprachnachweis für die Zulassung zu einem Bachelor- oder Master-Studiengang
- für Studierende anderer Hochschulen als die Freie Universität Berlin und die Charité
Ich habe bereits ein Spanisch Sprachmodul am Sprachenzentrum belegt bzw. ich belege im laufenden Semester ein Sprachmodul. Wie erhalte ich ein Sprachzeugnis?
Wenn Sie ein Sprachpraxismodul Spanisch am Sprachenzentrum der FU Berlin absolviert haben bzw. aktuell besuchen, wenden Sie sich direkt per E-Mail an die*den Kursleiter*in Ihres Moduls. Sollte für Ihre*n Kursleiter*in keine E-Mail-Adresse veröffentlicht sein, wenden Sie sich bitte an die Bereichskoordination für Spanisch.
Beantragungszeitraum: In der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters
Wenn Sie ein Sprachpraxismodul Spanisch am Sprachenzentrum der FU Berlin absolviert haben und Sie sich für ein ERASMUS am Sprachenzentrum bewerben, können Sie sich eigenständig eine Bescheinigung mit Angabe zum Qualifikationsziel aus Campus Management ausdrucken und am Erasmus-Büro vom SZ abgeben.
Meine Sprachkenntnisse wurden anders bescheinigt. Wie und wann kann ich ein offizielles Sprachzeugnis dafür erhalten?
- Wenn Sie einen der folgenden Sprachnachweise besitzen*:
- Leistungsnachweis einer deutschen Hochschule
- DELE
- CELU
- SIELE
- Hochschulzugangsberechtigung in Spanisch (Hochschulreife auf Spanisch in einer Sekundarschule in Spanien oder Lateinamerika)
- Hochschulabschluss mit Spanisch als erste Unterrichtssprache - nachzuweisen durch:
- die Bezeichnung der Unterrichtssprache Spanisch auf dem Diploma Supplement oder
- eine Bescheinigung der Hochschule
Sollte dies der Fall sein, senden Sie eine Kopie Ihres Sprachnachweises sowie folgende Daten an SprachzeugnisSpanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de:
- Name, Vorname
- Fachrichtung/Studiengang
- Für welches Land Sie einen Studienaufenthalt planen
- Wie lange Sie in Spanisch unterrichtet wurden
- Beantragungszeitraum: Frühestens 15 Werktage vor und spätestens bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen untenstehenden Prüfungstermins
- So alt darf der eingereichte Nachweis sein:
- 3 Jahre: Leistungsnachweis einer deutschen Hochschule, DELE, SIELE, CELU
- Unbefristet: Hochschulreife auf Spanisch und Hochschulabschluss mit Spanisch als erste Unterrichtssprache
Prüfungstermine und Anmeldung
Wichtig: Es werden keine individuellen Termine vereinbart. Planen Sie daher bitte rechtzeitig Ihre Teilnahme an der Prüfung.
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und dauert in der Regel zwei Stunden. Bitte planen Sie dennoch Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr ein. Es wird gebeten, pünktlich zu erscheinen!
Um sich anzumelden, senden Sie bitte dieses Formular (das Formular kann auch digital unterschrieben werden) ausgefüllt und mit Angabe des Prüfungstermins an folgende E-Mail-Adresse: SprachzeugnisSpanisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de
Termin: Dienstag, 04.11.2025
Anmeldeschluss: 28.10.2025
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 11.11.2025
Termin: Dienstag, 20.01.2026
Anmeldeschluss: 13.01.2026
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 27.01.2026
Termin: Dienstag, 05.05.2026
Anmeldeschluss: 28.04.2026
Format: Präsenz
Abholung der Zertifikate im Sekretariat des Sprachenzentrums ab 12.05.2026
Es ist am Prüfungstag eines der folgenden Dokumente mitzubringen - ausgefüllt mit Ihren Daten. Sie wählen das Dokument, das Sie benötigen:
Die Prüfung
Es werden alle Niveaus des GER überprüft.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
a. Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil ist wie folgt aufgebaut:
Niveau | Prüfungsteile | Gesamte verfügbare Zeit |
A1 |
1. Leseverständnis Nach dem Lesen bearbeiten Sie Aufgaben zum Inhalt des Textes. 2. Schriftlicher Ausdruck (ca. 150 Wörter) Sie verfassen nach bestimmten Angaben einen schriftlichen Text. |
60 Minuten |
A2 |
1. Leseverständnis Nach dem Lesen bearbeiten Sie Aufgaben zum Inhalt des Textes. 2. Schriftlicher Ausdruck (insgesamt ca. 250 Wörter) Sie verfassen nach bestimmten Angaben zwei schriftliche Texte. |
60 Minuten |
Nivel | Partes de la prueba | Tiempo total a disposición |
B1 o superior |
1. Comprensión lectora Después de la lectura de un texto se deben responder preguntas sobre este. 2. Expresión escrita (Aprox. 350 palabras) Se debe escribir un texto expositivo-argumentativo sobre uno de dos temas propuestos. |
90 Minuten |
b. Mündlicher Teil
Der mündliche Teil ist wie folgt aufgebaut:
Niveau | Prüfungsteile | Gesamte verfügbare Zeit |
Alle | Individuelles Gespräch mit einer prüfenden Person in spanischer Sprache. | 10 - 15 Minuten |