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6. Bin ich BAFöG-berechtigt?

Ja, während der Dauer des Vorstudiensprachkurses (ein oder zwei Semester) sind Sie bereits offiziell an der Hochschule eingeschrieben und somit BAföG-berechtigt. Der Vorstudiensprachkurs ist von der Zählung der Fachsemester ausgeschlossen. Gegebenenfalls können Sie bereits Lehrveranstaltungen innerhalb Ihrer anderen Kombi-Studienfächer absolvieren. Informieren Sie sich hierfür bitte bei den entsprechenden Fachbereichen.