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ABV Polnisch

Im Bereich der ABV (Kompetenzbereich Fremdsprachen) werden folgende Polnisch-Module angeboten:

Modul

Vorkenntnisse

Modulziel

Zugangsvoraussetzungen

Workload

Polnisch ABV Einstiegsmodul

(bestehend aus Teil 1 und Teil 2)

ohne Vorkenntnisse

A2.1 GER

ABV-Einstufungstest
(falls Sie über geringe Vorkenntnisse verfügen)

8 SWS / 10 LP (über 2 Semester)

Polnisch ABV Grundmodul 2

(gleichzeitig Teil 2 des Einstiegsmoduls)

A1.1. - A1.2 GER 

A2.1 GER

Einstiegsmodul Teil 1 oder ABV-Einstufungstest

4 SWS / 5 LP

Polnisch ABV Grundmodul 3

A2.1 GER

A2.2 GER

Grundmodul 2 oder ABV-Einstufungstest 

4 SWS / 5 LP 

Polnisch ABV Grundmodul 4

A2.2 GER 

B1.1 GER

Grundmodul 3 oder ABV-Einstufungstest 

4 SWS / 5 LP 

Polnisch ABV Grundmodul 5

B1.1 GER

B1.2 GER

Grundmodul 4 oder ABV-Einstufungstest

4 SWS / 5 LP 

Verwendbarkeit für Master Osteuropastudien und Sprachwissenschaft

Master Osteuropastudien: 5-15 LP in der ABV Polnisch für den Bereich Spracherwerb.

Studienordnung 2023: Im Bereich Spracherwerb sind Module im Umfang von 15 LP zu absolvieren. Die Module können auf verschiedene Sprachen verteilt werden. Wird eine Sprache neu erlernt, müssen mindestens 10 LP in dieser Sprache erworben werden. Studierende mit ausreichenden Vorkenntnissen in einer osteuropäischen Sprache können Module in einer weiteren osteuropäischen Sprache oder nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss in einer anderen studienrelevanten Sprache zur Erweiterung der Sprachkenntnisse absolvieren.

Studienordnung 2018: Im Bereich Spracherwerb sind Module im Umfang von 15 LP zu absolvieren. Davon sind Module im Umfang von mindestens 10 LP in einer Sprache zur Erweiterung der Sprachkenntnisse in einer osteuropäischen Sprache zu absolvieren. Studentinnen und Studenten mit ausreichenden Vorkenntnissen in einer osteuropäischen Sprache können Module in einer weiteren osteuropäischen Sprache oder nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss in einer anderen studienrelevanten Sprache zur Erweiterung der Sprachkenntnisse absolvieren.

Master Sprachwissenschaft:

Studienordnung 2025: Im Studienbereich Erweitung können u. a. die folgenden Module gewählt werden:

  • Fremdspracherwerb I (10 LP)
  • Fremdspracherwerb II (10 LP)

Dafür können alle Sprachpraxismodule im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung (siehe oben) gewählt werden. Falls Sie noch kein Sprachpraxismodul am Sprachenzentrum der Freien Universität belegt haben, müssen Sie an einem ABV-Einstufungstest teilnehmen, bevor Sie sich für ein Modul anmelden.

Studienordnung 2016: Im Studienbereich Spracherwerb sind Module im Umfang von insgesamt 30 LP zu absolvieren:

  • Spracherwerb A (10 LP)
  • Spracherwerb B (10 LP)
  • Spracherwerb C (5 LP)
  • Spracherwerb D (5 LP)

Dabei sind Module für den Erwerb von mindestens zwei verschiedenen Sprachen zu wählen und zu absolvieren. Im Profilbereich Germanische Sprachen sind konsekutive Module im Umfang von mindestens 10 LP für den Erwerb einer germanischen Sprache zu absolvieren. Im Profilbereich Romanische Sprachen sind konsekutive Module im Umfang von mindestens 10 LP für den Erwerb einer romanischen Sprache zu absolvieren.

Gewählt werden können alle Sprachpraxismodule im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung (siehe oben). Falls Sie noch kein Sprachpraxismodul am Sprachenzentrum der Freien Universität belegt haben, müssen Sie an einem ABV-Einstufungstest teilnehmen, bevor Sie sich für ein Modul anmelden.

 

Ansprechpersonen: die Lehrkräfte des Sprachbereichs Polnisch sowie die Studien- und Prüfungskoordination für Fragen der Anerkennungen.