Fremdsprachen als Teil der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV)
In fast allen Bachelorstudiengängen an der FU Berlin sind 30 LP für die Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) vorgesehen. Davon können in der Regel bis zu 15 LP im sogenannten ABV-Kompetenzbereich Fremdsprachen erworben werden, für den das Sprachenzentrum verantwortlich ist. Das Angebot umfasst aktuell Sprachkurse in 14 Sprachen auf unterschiedlichen Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
- Ab B2: Deutsch als Fremdsprache, Englisch
- A1-C1: Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch
- A1-B2: Russisch
- A1-B1: Arabisch, Niederländisch, Polnisch, Türkisch
- A1-A2: Ukrainisch
- A1: Hebräisch, Persisch
Das aktuelle Kursangebot für die ABV ist im entsprechenden Abschnitt des Vorlesungsverzeichnisses zu finden. Gibt es freie Plätze, können an diesen Lehrveranstaltungen auch Masterstudierende, Promovierende und Nebenhörende (Hörer*innen aller Fachbereiche) teilnehmen. Bitte beachten Sie die Hinweise für die einzelnen Sprachen und Veranstaltungen, insbesondere auch zum Anmeldeverfahren.
In der ABV kann man eine Sprache neu lernen oder schon vorhandene Kenntnisse erweitern. Wer eine Sprache neu lernt, muss ein sogenanntes Einstiegsmodul mit 10 LP besuchen (1. und 2. Teil). Wer Vorkenntnisse hat, muss diese testen lassen und kann dann Einzelmodule mit 5 LP je nach Sprachniveau wählen (Grundmodule 2-4, Aufbaumodule 1-3).
Allen Kursteilnehmenden und Studierenden der FU stehen die Ressourcen des Selbstlernzentrums für selbstständiges Lernen (Zeitungen, Audio-, Video- und Computerprogramme, Übungsmaterial) sowie das Tandem-Programm zur Verfügung. Das Selbstlernzentrum ist ein Teil des Sprachenzentrums und befindet sich in der "Silberlaube" im 1. Stock im Gang KL 26.
Bei Fragen zum ABV-Kompetenzbereich Fremdsprachen kontaktieren Sie bitte die Studien- und Prüfungskoordination.
Ein Sprachkurs kann anerkannt werden, wenn er weitgehend äquivalent zu einem Kurs an der FU Berlin ist. Das betrifft die Lehr-/Lernziele und Kursinhalte, das Sprachniveau (GER), den Arbeitsumfang/Workload, die dafür vergebenen Leistungspunkte und die Prüfungsleistungen. Für eine Anerkennung kommt nur akademischer Sprachunterricht in Frage, der direkt an oder in Kooperation mit einer Hochschule angeboten wird. Sprachkurse von privaten Sprachschulen und Volkshochschulen (VHS) werden nicht anerkannt, weil hier in der Regel keine Teilnahmepflicht besteht, keine Prüfungen abgenommen werden und die Kursinhalte keinen Bezug zu akademischen Inhalten und zur Sprachverwendung in Studium und Wissenschaft haben.
Was kann nicht anerkannt werden?
- Sprachzertifikate, die einen bestimmten Sprachstand bescheinigen: Sie sind nicht mit einer Leistung im Sinne eines Arbeitsaufwands/Workloads hinterlegt.
- Vorhandene Kompetenzen in der Erstsprache (muttersprachliche Kenntnisse): Sie sind nicht mit einer Leistung im Sinne eines Arbeitsaufwands/Workloads hinterlegt.
- Sprachkurse, mit denen die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium erreicht werden: Es handelt sich um eine Voraussetzung für ein Studium, die nicht gleichzeitig als Studienleistung gelten kann.
- Deutsch- und Englischkurse unter Niveau C1: Für diese Sprachen gibt es in der ABV-Studienordnung nur äquivalente Kurse mit dem Qualifikationsziel C1.
- Kurse in Latein, Altgriechisch oder Plansprachen wie Esperanto: Im Studienbereich ABV Fremdsprachen geht es darum, handlungsbezogene Fertigkeiten in Fremdsprachen zu erwerben, die in kommunikativen Settings der Berufs-/Studienpraxis angewendet werden können. Das trifft auf die genannten Sprachen nicht zu. Altgriechisch und Latein lassen sich in manchen Studienfächern als fachnahe Zusatzqualifikation anerkennen.
Klären Sie die Anrechenbarkeit von Sprachkursen möglichst immer vor Kursbeginn, z.B. bevor Sie ins Auslandssemester gehen. Reichen Sie proaktiv alle Unterlagen und Informationen ein, die Ihnen zum gewünschten Kurs bereits vorliegen. Nützlich sind Kurs-/Modulbeschreibungen mit Angabe der Qualifikationsziele und des Sprachniveaus nach GER, Informationen zum Stundenumfang und zu den Studien- und Prüfungsleistungen des Kurses. Schicken Sie uns eine E-Mail mit pdf-Dateien oder Weblinks zum Angebot und wir prüfen die Anrechenbarkeit vorab (studienkoordination@sprachenzentrum.fu-berlin.de). Auch das Beiblatt zum Online Learning Agreement (Erasmus) unterschreibt für Sprachkurse die Studien- und Prüfungskoordination.
Nach Kursende reichen Sie Ihren Nachweis (Einzelnachweis, Transcript of Records) per E-Mail bei uns ein. Fügen Sie weitere Dokumente hinzu, die Sie inzwischen noch erhalten haben und die für die Anerkennung nützlich sind. Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen im Erfolgsfall eine Anerkennungsempfehlung, die an Sie und Ihr Prüfungsamt in Kopie versendet wird. Der Prüfungsausschuss/das Prüfungsbüro Ihres Faches entscheidet über die Anerkennung auf Basis unserer Empfehlung und trägt die Leistung in Campus Management ein.
In der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) gibt es keine Anfängerkurse mit 5 Leistungspunkten (LP), sondern nur die sogenannten Einstiegsmodule mit 10 LP. Diese Module umfassen zwei separate Kurse/Teile à 4 SWS. Man muss beide Teile besuchen und am Ende die Prüfung bestehen, um 10 LP zu erhalten. Eine Verbuchung nur des ersten Teils ist nicht möglich - es können keine 5 LP dafür vergeben werden.
Ein Anfängerkurs an einer anderen Hochschule ist in vielen Fällen äquivalent zu Teil 1 des Einstiegsmoduls. Eine Anerkennung ist aber erst möglich, nachdem auch Teil 2 des Moduls besucht worden ist. Bevor Sie das tun, machen Sie zwei Dinge: (1) Sie schicken den Nachweis des ersten Kurses an studienkoordination@sprachenzentrum.fu-berlin.de; (2) Sie lassen Ihre Kenntnisse im ABV-Einstufungstest überprüfen (ca. 10 Tage vor Vorlesungsbeginn). Anschließend erhalten Sie eine Empfehlung, welchen Kurs Sie besuchen sollen. In der Regel wird es das Einstiegsmodul Teil 2 sein.
Nach Abschluss des Kurses schicken Sie eine E-Mail an studienkoordination@sprachenzentrum.fu-berlin.de und bitten um eine Anerkennungsempfehlung für die beiden Kurse als ABV Einstiegsmodul mit 10 LP.
Beispiel: Sie haben an der Universität Lissabon einen Anfängerkurs Portugiesisch abgeschlossen (4 SWS, 5 LP). Jetzt sind Sie zurück an der FU. Sie machen den ABV-Einstufungstest für Portugiesisch und werden voraussichtlich in das Einstiegsmodul Teil 2 eingestuft. Nach Abschluss dieses Kurses werden Ihnen die beiden Kurse zusammen als Portugiesisch ABV Einstiegsmodul mit 10 LP anerkannt.
Wenn Sie in das Land gehen, dessen Sprache Sie lernen, sollten Sie dort einen passenden Folgekurs besuchen. Dieser Kurs kann - Äquivalenz vorausgesetzt - später als 2. Teil des Einstiegsmoduls anerkannt werden. Nach Ihrer Rückkehr stellt Ihnen die Studien- und Prüfungskoordination eine Anerkennungsempfehlung aus, die den 1. Kurs an der FU und den 2. Kurs an der ausländischen Hochschule umfasst.
Beispiel: Sie haben das Portugiesisch Einstiegsmodul Teil 1 an der FU besucht und gehen nach Lissabon. Dort belegen Sie an der Uni einen Kurs mit 4 SWS und 5 LP und einer Prüfung auf A2-Niveau. Die Kurse werden Ihnen zusammen als Portugiesisch ABV Einstiegsmodul mit 10 LP anerkannt.
Eine Sprache, die nicht die Landessprache an Ihrem Studienort ist, können Sie natürlich trotzdem weiterlernen. Auch hier kann eine Anerkennung erfolgen, so wie oben beschrieben. Eine Alternative ist, dass Sie das Einstiegsmodul erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland beenden. Das Modul bleibt in Campus Management stehen und kann auch später immer noch vervollständigt werden.
Im Anfängerbereich Spanisch kooperiert die ZE Sprachenzentrum mit dem Instituto Cervantes (IC) in Berlin-Mitte. Alternativ zu den Spanischkursen des Sprachenzentrums an der FU Berlin können Sie das Spanisch ABV Einstiegsmodul (1. und 2. Teil) am IC absolvieren. Dieses Angebot richtet sich aber ausschließlich an Studierende im B.A. mit ABV-Bereich (nicht an Master-, Lehramts- oder Promotionsstudierende). Die Anmeldung für diese Kurse muss über das Sprachenzentrum erfolgen.
Man kann im ABV-Bereich auch Sprachen lernen und Kurse anerkennen lassen, die die ZE Sprachenzentrum an der FU Berlin nicht selbst anbietet (z.B. skandinavische Sprachen, Chinesisch, Neugriechisch). Solche Kurse werden als "Sonstige Fremdsprachen" anerkannt.
Skandinavische Sprachen kann man als Nebenhörer*in an der Humboldt-Universität zu Berlin erlernen (https://www.ni.hu-berlin.de/de/studium/nichtskan_html). An anderen Einrichtungen der FU Berlin gibt es Kurse für Chinesisch (https://www.konfuziusinstitut-berlin.de/), Koreanisch (https://www.geschkult.fu-berlin.de/e/oas/korea-studien/sejong-institut/index.html), Neugriechisch (https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/we02/studium/sprachkurse/index.html#NG) sowie Baskisch, Katalanisch und Galizisch (https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/we05/studium/lektorate/index.html). Sie müssen bei der jeweiligen Einrichtung nachfragen, ob es freie Plätze für ABV-Studierende gibt.