... für die Bachelorstudiengänge Italienische Philologie (Kernfach und Modulangebote mit Vorkenntnissen) / Italienstudien
Sie können vom Sprachtest befreit werden, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
Abschluss /Zertifikat |
Gültigkeit |
Weg zur Befreiung (Bitte reichen Sie keine der Sprachnachweise bei der Bewerbung ein!) |
Abgeschlossenes Studium eines sozial- oder geisteswissenschaftlichen Fachs an einer italienischen Universität |
unbefristet |
Einreichung des Nachweises nach Erhalt der Zulassung bei der Studierendenverwaltung im Rahmen der Einschreibung
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Maturità italiana in oder außerhalb Italiens erworben |
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Maturità italiana in bilingualem Zug (Italienisch an einer Europaschule) erworben |
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Abiturzeugnis mit ausgewiesenem Niveau B1 GER Italienisch | ||
Propädeutikum an einer anderen deutschen Hochschule, abgeschlossen mit Niveau B1 GER Italienisch oder höher |
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Leistungsnachweis einer deutschen Hochschule über das Niveau B1 GER Italienisch oder höher |
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CILS 1, CELI 2, PLIDA B1: ab Niveaustufe B1 |
2 Jahre |
Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungitalienisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de Zeitraum für Bewerbungen zum Sommersemester: nur höhere Fachsemester: 01.12.2020 - 12.03.2021 |
Esame di bilinguismo della Provincia di Bolzano livello B |
Andere hier nicht aufgeführte Abschlüsse führen nicht zur Befreiung vom Sprachtest.