...für den Bachelorstudiengang Englische Philologie und Grundschulpädagogik mit Wahlpflichtstudienfach Englisch
Sie können vom Sprachtest befreit werden, wenn Sie eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
Abschluss /Zertifikat |
Gültigkeit |
Weg zur Befreiung (Bitte reichen Sie keine der Sprachnachweise bei der Bewerbung ein!) |
IELTS (Academic): Gesamtergebnis mindestens 6.0 und im Schreiben mindestens 6.0 |
Max. 3 Jahre |
Schicken Sie eine Kopie des Nachweises mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer(n) und Ihres Geburtsdatums per E-Mail an: befreiungenglisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de Zeitraum für Bewerbungen zum Sommersemester: nur höhere Fachsemester: 01.12.2020 - 12.03.2021
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TOEFL Internet-based Test (iBT) oder TOEFL iBT Special Home Edition: Gesamtergebnis 90 oder höher, mindestens 20 im Schreiben |
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Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): grades A-C |
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Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): grades A-C |
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Cambridge First Certificate of English (FCE): grades A-B |
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Cambridge English Scale CPE, CAE und FCE (ab Januar 2015): Gesamtergebnis mindestens 173 und im Schreiben mindestens 173 |
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International Baccalaureate (IB) Standard or Higher Level (SL/HL): 4 in Englisch |
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6 Monate an einer Universität im englischsprachigen Ausland, erfolgreiche Teilnahme an mehreren regulären, sprachlich anspruchsvollen Lehrveranstaltungen |
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in der schriftlichen Abiturprüfung in Englisch mindestens 9 Punkte (Leistungskurs/erhöhtes Anforderungsniveau) oder in der schriftlichen Abiturprüfung mindestens 11 Punkte (Grundkurs) |
unbefristet |
Für die Befreiung aufgrund der Abiturnote tragen Sie "Ja" in das dafür vorgesehene Feld im Onlineantrag der Bewerbung ein und reichen den entsprechenden Nachweis bei der Einschreibung ein (siehe auch Informationen des Zulassungsbüros). |
Andere hier nicht aufgeführte Abschlüsse führen nicht zur Befreiung vom Sprachtest.