Ich habe an einer anderen Universität/im Auslandssemester einen Anfängerkurs mit 5 LP gemacht. Kann ich den Kurs als Einstiegsmodul anerkennen lassen?
In der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) gibt es keine Anfängerkurse mit 5 Leistungspunkten (LP), sondern nur die sogenannten Einstiegsmodule mit 10 LP. Diese Module umfassen zwei separate Kurse/Teile à 4 SWS. Man muss beide Teile besuchen und am Ende die Prüfung bestehen, um 10 LP zu erhalten. Eine Verbuchung nur des ersten Teils ist nicht möglich - es können keine 5 LP dafür vergeben werden.
Ein Anfängerkurs an einer anderen Hochschule ist in vielen Fällen äquivalent zu Teil 1 des Einstiegsmoduls. Eine Anerkennung ist aber erst möglich, nachdem auch Teil 2 des Moduls besucht worden ist. Bevor Sie das tun, machen Sie zwei Dinge: (1) Sie schicken den Nachweis des ersten Kurses an studienkoordination@sprachenzentrum.fu-berlin.de; (2) Sie lassen Ihre Kenntnisse im ABV-Einstufungstest überprüfen (ca. 10 Tage vor Vorlesungsbeginn). Anschließend erhalten Sie eine Empfehlung, welchen Kurs Sie besuchen sollen. In der Regel wird es das Einstiegsmodul Teil 2 sein.
Nach Abschluss des Kurses schicken Sie eine E-Mail an studienkoordination@sprachenzentrum.fu-berlin.de und bitten um eine Anerkennungsempfehlung für die beiden Kurse als ABV Einstiegsmodul mit 10 LP.
Beispiel: Sie haben an der Universität Lissabon einen Anfängerkurs Portugiesisch abgeschlossen (4 SWS, 5 LP). Jetzt sind Sie zurück an der FU. Sie machen den ABV-Einstufungstest für Portugiesisch und werden voraussichtlich in das Einstiegsmodul Teil 2 eingestuft. Nach Abschluss dieses Kurses werden Ihnen die beiden Kurse zusammen als Portugiesisch ABV Einstiegsmodul mit 10 LP anerkannt.
