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Wie läuft die Anerkennung von Sprachkursen in der ABV ab?

Klären Sie die Anrechenbarkeit von Sprachkursen möglichst immer vor Kursbeginn, z.B. bevor Sie ins Auslandssemester gehen. Reichen Sie proaktiv alle Unterlagen und Informationen ein, die Ihnen zum gewünschten Kurs bereits vorliegen. Nützlich sind Kurs-/Modulbeschreibungen mit Angabe der Qualifikationsziele und des Sprachniveaus nach GER, Informationen zum Stundenumfang und zu den Studien- und Prüfungsleistungen des Kurses. Schicken Sie uns eine E-Mail mit pdf-Dateien oder Weblinks zum Angebot und wir prüfen die Anrechenbarkeit vorab (studienkoordination@sprachenzentrum.fu-berlin.de). Auch das Beiblatt zum Online Learning Agreement (Erasmus) unterschreibt für Sprachkurse die Studien- und Prüfungskoordination.

Nach Kursende reichen Sie Ihren Nachweis (Einzelnachweis, Transcript of Records) per E-Mail bei uns ein. Fügen Sie weitere Dokumente hinzu, die Sie inzwischen noch erhalten haben und die für die Anerkennung nützlich sind. Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen im Erfolgsfall eine Anerkennungsempfehlung, die an Sie und Ihr Prüfungsamt in Kopie versendet wird. Der Prüfungsausschuss/das Prüfungsbüro Ihres Faches entscheidet über die Anerkennung auf Basis unserer Empfehlung und trägt die Leistung in Campus Management ein.