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Home » Sprachangebot » Englisch » Magister Englische Philologie



Magister Anglistik

Lehramt Englisch (Studienbeginn vor WS 04/05)

Übersicht über die Sprachpraxis im Grundstudium
Im Zulassungstest wird festgestellt, ob Brückenkurse erforderlich sind oder ob die Zulassung ohne Auflagen erfolgt. Daraus ergibt sich die folgende empfohlene Reihenfolge für die sprachpraktischen Lehrveranstaltungen:

 

Magister Anglistik (Hauptfach) und Lehramt

 

ohne Auflagen

Brückenkurse erforderlich

1. Semester

Grammar (2 SWS) und Phonetics and Pronunciation (3 SWS)

Advanced Integrated Course (4 SWS) und/oder Remedial Grammar (2 SWS)

2. Semester

Reading Comprehension and Writing (2 SWS)

Grammar (2 SWS) und Phonetics and Pronunciation (3 SWS)

3. Semester

Listening Comprehension and Oral Production Practice (3 SWS) oder Translation (2 SWS) (Lehramt German-English, Magister wahlweise auch English-German)

Reading Comprehension and Writing (2 SWS) und Listening Comprehension and Oral Production Practice (3 SWS) oder Translation (2 SWS) (Lehramt German-English, Magister wahlweise auch English-German)

4. Semester

die verbliebene Lehrveranstaltung

die verbliebene Lehrveranstaltung

 

Magister Anglistik (Nebenfach)

 

ohne Auflagen

Brückenkurse erforderlich

1. Semester

Grammar (2 SWS)

Advanced Integrated Course (4 SWS) und/oder Remedial Grammar (2 SWS)

2. Semester

Phonetics and Pronunciation (2 SWS)

Grammar (2 SWS) und Phonetics and Pronunciation (3 SWS)

3. Semester

Reading Comprehension and Writing (2 SWS)

Reading Comprehension and Writing (2 SWS)

4. Semester

Translation (2 SWS) (wahlweise German-English oder English-German) oder Listening Comprehension and Oral Production Practice (2 SWS)

Translation (2 SWS) (wahlweise German-English oder English-German) oder Listening Comprehension and Oral Production Practice (2 SWS)

 

5. Semester

die verbliebene Lehrveranstaltung

die verbliebene Lehrveranstaltung

 

Anwesenheit und Wiederholung

Bei allen Übungen, außer Phonetics and Pronunciation, ist sowohl die regelmäßige Teilnahme als auch das Bestehen der Abschlußprüfung, die zugleich Teil der Zwischenprüfung ist, Pflicht. Die Prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.

Bei der Übung Phonetics and Pronunciation ist die regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung Pflicht, nicht jedoch die Teilnahme an der Abschlußprüfung; dennoch wird im Hinblick auf einen möglichen Wechsel des Studienorts und wegen der Bedeutung des Sachgebiets für das Fachstudium die Teilnahme an der Abschlußprüfung empfohlen; Nachteile können dadurch nicht entstehen.

Lehramtsstudierenden wird dringend empfohlen, zumindest die Ausspracheprüfung zu machen. Eine nicht ausreichende Aussprache schließt eine Tätigkeit als Lehrer aus und ist ein Grund für einen sofortigen Wechsel des Studiengangs.

 

Befreiung und Anerkennung

Muttersprachler oder Studierende, die das Cambridge Certificate of Proficiency in English, Übungsscheine anderer Hochschulen oder ähnliche Leistungsnachweise erworben haben, können von einzelnen Prüfungen befreit werden.

Studierende des Instituts für Englische Philologie legen bitte die entsprechenden Unterlagen direkt dem Vorsitzenden des dortigen Zwischenprüfungsausschusses vor.

Studierende des John-F.-Kennedy-Instituts wenden sich an Herrn Preuss.

 

 

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Stand 04.07.2012

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